Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer gegen die fortdauernde Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gerichteten Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Wiederholung von Einwendungen aus vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren (2 BvR 708/12) bzw unterlassene Vorlage von Unterlagen zu Behandlungsaussichten
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichend begründete Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft über die Frist des § 121 Abs 1 StPO hinaus – Überlastung des Gerichts vermag Fortdauer der U-Haft nicht zu rechtfertigen – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Begründung einer Fortdauerentscheidung gem § 67d Abs 2 StGB bei bereits langdauernder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB um ca 20 Monate hinsichtlich einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG – keine Heilung der Grundrechtsverletzung durch Abkürzung der nächsten Überprüfungsfrist (§ 67e Abs 3 S 1 StGB) – Gegenstandswertfestsetzung