Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Untätigkeit eines Gerichts in einem Zivilverfahren – hier: Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens bei erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für Betroffenen