(Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung – Ablehnung einer unbefristeten Rente – Gewährung einer befristeten Rente – erneute Ablehnung nach einem weiteren Antrag im Klage- oder Berufungsverfahren – ersetzende Neuregelung iS von § 96 Abs 1 SGG)
(Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft)