Auswirkungen der “Vorfeiertagsregelung” des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) auf die regelmäßige Arbeitszeit bei Schichtdienst