Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss vor Ablauf der Anhörungsfrist – absoluter Revisionsgrund – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter
Die sechsmonatige Frist für die Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat wird allein durch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unterbrochen