Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei der Versorgung; Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes, die zu einer überproportionalen Schlechterstellung führen, dürfen nicht mehr angewendet werden
Vertragsärztliche Versorgung – Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber Einzelpraxen bei Höhe des Ordinationskomplexes und der Regelleistungsvolumina – Bewertungsausschuss – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums bei Ausgestaltung des Bewertungsmaßstabes – normative Vorgaben zur Förderung der Gemeinschaftspraxen sind verfassungsgemäß