(Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei verbundenen Nichtigkeitsklagen“ – keine Streitwertfestsetzung auf einen Bruchteil des Streitwerts zum Ausgleich des höheren Kostenrisikos des Nichtigkeitsbeklagten – Nichtigkeitsbeklagter ist durch die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung gemäß § 144 PatG nicht unzumutbar und verfassungsrechtlich unzulässig an der Rechtsverfolgung gehindert)
(Markenbeschwerdeverfahren – „Gegenstandswert und Kosten“ – zur Kostenauferlegung – Rücknahme des Widerspruchs – keine von Anfang an erkennbare Aussichtslosigkeit – keine Kostenauferlegung – zur Festsetzung des Gegenstandswertes – zugelassene Rechtsbeschwerde gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)
Haftung des Steuerberaters: Mitverschulden des Mandanten bei Haftung des Steuerberaters gegenüber der kreditgebenden Bank wegen fehlerhafter Abschlussprüfung auf Grund eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei Ungültigerklärung eines die Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneinenden Mehrheitsbeschlusses