(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 31.08.2015 VI B 13/15 – Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung – Zeitlich begrenzte Gewährung von Akteneinsicht „in letzter Minute“ – Keine Terminänderung wegen mangelnder Vorbereitung eines Beteiligten)
Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung – Zeitlich begrenzte Gewährung von Akteneinsicht „in letzter Minute“ – Keine Terminänderung wegen mangelnder Vorbereitung eines Beteiligten
Stattgebender Kammerbeschluss: Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen (§§ 402, 397 ZPO) darf nicht allein deswegen verweigert werden, weil dem Gericht das Gutachten überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)