Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess – unzureichende Berücksichtigung von Parteivortrag bzgl des Versands und des Zugangs einer E-Mail – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Bindungswirkung bei vom BVerfG angeordneter Weitergeltung des ErbStG a.F. – Entbehrlichkeit eines Hinweises im FG-Urteil – Anspruch auf rechtliches Gehör – Effektiver Rechtsschutz