Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Unterlassen einer gem § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung
Kostenentscheidung durch Beschluss: Anforderung an die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit; Einfluss von Parteivereinbarungen auf die Kostengrundentscheidung