Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Verletzung rechtlichen Gehörs – Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit – Besprechungen über den Prozessstoff mit nur einem Verfahrensbeteiligten
Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör – hier: Anordnung einer Begutachtung im Betreuungsverfahren sowie Vorführungsanordnung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs