Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen – Anforderungen an einen “sachgerechten” Aufteilungsmaßstab – Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen – Rückwirkende Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2001
Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit – Rückwirkender Wegfall im Jahr des Leistungsbezugs – Neutralität der Umsatzsteuer
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 – Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht betreffend Geldspielgeräte – Keine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel – Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel – Zur Bindung von Verwaltungsanweisungen)