(Sozialgeld – Kinderbekleidung – wachstums- und verschleißbedingter Bedarf – kein Sonderbedarf iS des § 23 Abs 3 SGB 2 – keine atypische Bedarfslage iS der Härtefallregelung des BVerfG)
Witwenrente – Absenkung des Zugangsfaktors bei Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahres – Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente im Erlebensfall