Unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin – unzureichende Auseinandersetzung des vorlegenden Gerichts mit Rspr des EuGH zum Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung von Amtshaftungsansprüchen wegen überlanger Dauer eines Zivilprozesses – Auslegung des § 839 Abs 2 BGB durch BGH (BGHZ 187, 286) nicht zu beanstanden – fachgerichtliche Anwendung verletzt Betroffenen jedoch in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz – Gegenstandswertfestsetzung