(Stromsteuerrechtliches Herstellerprivileg – Auslegung von § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG – Aufladen einer Batterie ist keine Stromerzeugung – Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom)
Stromsteuervergünstigung: Auslegung des stromsteuerrechtlichen Unternehmensbegriffs; Festsetzungsverjährung: Bezeichnung des Prüfungsgegenstandes in einer Prüfungsanordnung – Beginn der Außenprüfung – Ablaufhemmung