Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV – hier: Zur Frage der Staatshaftung wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht im Zusammenhang mit der Einführung des sog. “Dosenpfandes” (Pfandregelung für Getränkeeinwegverpackungen) – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Fachgerichte
Vorabentscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb der EU: Zuständigkeit für Klage auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge einer staatlichen Stelle im Zusammenhang mit dem NS-Regime; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in verschiedenen Mitgliedsstaaten; Klage gegen Personen mit Wohnsitz außerhalb der europäischen Union
Stattgebender Kammerbeschluss: Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – Unterlassen der Vorlage an den EuGH, ob Altersgrenze mit Unionsrecht (hier: Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000) vereinbar sei, verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters) – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG) durch Annahme zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit für Abschiebung eines straffälligen türkischen Staatsangehörigen nach § 6 Abs 5 S 3 FreizügG/EU 2004 – zudem Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch nicht tragfähige Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV – Frage der Weitergeltung von Art 9 Abs 1 EWGRL 221/64 bei Ausweisungen assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger ungeklärt und entscheidungserheblich – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung der Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der Umsatzsteuer bei der Verschleierung der Identität des wahren Erwerbers
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Revision trotz grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO) – Berücksichtigung einer konventionswidrig überlangen Verfahrensdauer bei der Entscheidung in einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren