(Sozialgerichtliches Verfahren – keine entsprechende Anwendung der Klagerücknahmefiktion des § 102 Abs 2 SGG iS der Fiktion einer Berufungsrücknahme – Ausnahmecharakter – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Betreibensaufforderung – Unterschriftserfordernis)
Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen – Zeitliche Zumutbarkeit der Glaubhaftmachung – Übersehene Fortbildungsveranstaltung als erheblicher Grund