(Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten – Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO)
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Einführung eines nach Ende der ersten Instanz veröffentlichten Testberichts in einen wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreits – Simply the Best!