Stattgebender Kammerbeschluss: Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen einer Entscheidung über Strafrestaussetzung auch bei negativer Legalprognose – grundsätzliche Verweigerung der Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: Entscheidung über Strafrestaussetzung nach Erledigung einer über 10 Jahre vollzogenen freiheitsentziehenden Maßregel aus Verhältnismäßigkeitsgründen
Einstellung des Strafverfahrens im Urteil wegen eines Verfahrenshindernisses: Keine Wiederaufnahme eines hinsichtlich einer Nebenstraftat vorläufig eingestellten Verfahrens
Strafzumessung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafschärfende Berücksichtigung mangelnder Mitwirkung an der Sachaufklärung sowie wahrheitswidrigen Verteidigungsvorbringens des Angeklagten
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Verbot der Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen und des Aufsuchens von Orten, an denen Kinder und Jugendliche sich üblicherweise aufzuhalten pflegen