(Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 8/10 – Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Teilwertvermutung)
Haftungsvergütung als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des Komplementärs an seine KG – Einheitlichkeit der Leistung – Fehlender Finanzcharakter