(Unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i.S. des § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG a.F. nur bei zivilrechtlicher Gesellschafterstellung gegeben – Anwendungsbereich von § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG und § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG n.F.)
Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung eines Fuhrparks und eines Betriebsgrundstücks durch GmbH-Gesellschafter: Überlassungsunwürdigkeit der Gesellschaft in der Krise