Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Entscheidung über Aussetzung des Strafvollzugs wegen Erkrankung des Verurteilten gem § 455 Abs 4 StPO – hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG bzw Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung einer Haftunterbrechung bei chronischer Herzkrankheit des Verurteilten
Nichtannahmebeschluss: Aussetzung des Strafrests einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung – Anforderungen an Prognoseentscheidung bei krankheitsbedingt reduzierter Lebenserwartung des betroffenen Strafgefangenen – kein Nachschieben neuer Umstände im Rahmen von Gegenvorstellung oder Anhörungsrüge – hier: keine Verletzung von Grundrechten
(Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei Verneinung einer konkreten Suizidgefahr des Schuldners im Fall des endgültigen Eigentumsverlustes)
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Ablehnung des Gesuchs eines schwerkranken Strafgefangenen um Strafunterbrechung (§ 455 StPO) verletzt diesen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – hier zudem: unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens durch StA und Gerichte über Gefährlichkeit des Gefangenen durch Staatsanwaltschaft und Fachgerichte