Schadenseintritt auf tiefer gelegenen Grundstücken durch wild abfließendes Oberflächenwasser von oben liegenden Grundstücken bei Starkregen: Haftung des Eigentümers eines oberliegenden Grundstücks für die Wartung der von Dritten auf seinem Grundstück zum Schutz vor einem Wasserübertritt angelegten Rohrleitung
Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung umsetzt; zur Verhältnismäßigkeitsprüfung; Indirekteinleiter; öffentliche Abwasseranlage