(Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG – Kein erhöhter Vertrauensschutz bei Erwerb einer Beteiligung mit ausschüttbaren Rücklagen vor Inkrafttreten des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG 1997 i.d.F. vom 24.03.1999)
GmbH: Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters für den Fehlbetrag aus der Nichtzahlung einer später fällig gewordenen und nicht erfüllten Stammeinlage auf den zwischenzeitlich kaduzierten Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters