(Gesellschafterausschließung in der GmbH: Satzungsbestimmung über Abfindungsausschluss bei groben Pflichtverletzungen; Abfindungsausschluss als Vertragsstrafe)
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt – Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.04.2014 VII R 41/12 – Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt – Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme)