Geld- und Valorentransportversicherung: Unterbliebene Ablieferung von Bargeld zur Geldversorgung beim Auftraggeber entsprechend den Vorgaben des Transportvertrages als Versicherungsfall – Geldtransport IV
Geld- und Valorentransportversicherung: Begriff des Versicherungsfalls bei vertraglichem Verbot der Gutschrift abgelieferten Geldes auf ein Eigenkonto des Versicherungsnehmers; Bindung an die Pflicht zur Anspruchserhebung gegen den führenden Versicherer bei Vertragsanfechtung durch alle Mitversicherer – Geldtransport III
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage unter Aufdeckung der stillen Reserven