(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Rücknahme eines rechtwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Zuständigkeit der erlassenden Behörde für die Rücknahme auch nach Zuständigkeitswechsel – keine Anwendbarkeit des § 44 Abs 3 SGB 10 – keine Rechtswidrigkeit des Ausgangsbescheides allein wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme – hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung – Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der Sorgerechtsübertragung auf Jugendamt – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro (Verfassungsbeschwerdeverfahren) bzw 4000 Euro (eA-Verfahren)
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; Umgangspflegschaft als mildestes Mittel bei einer Umgangsvereitelung; Ungeeignetheit einer Maßnahme zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung