Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) – Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes
Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild: Unterlassungsanspruch, Entschädigungsanspruch und Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen der ungenehmigten Veröffentlichung eines Fotos von einem Mieterfest in einer Informationsbroschüre einer Wohnungsbaugenossenschaft