Stattgebender Kammerbeschluss: Senatsentscheidung zu § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG vom 11.01.2011 gebietet keine Aussetzung laufender Verfahren zur Personenstandsänderung – Zum Anspruch Transsexueller auf Anrede entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis bereits vor Personenstandsänderung
Nichtannahmebeschluss: Senatsurteil vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 ua) zur Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung gebietet keine sofortige Entlassung von Straftätern, deren Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auf § 66 StGB beruht – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung anstelle einer Erledigterklärung – Angemessenheit einer Frist von fünf Monaten für Entlassungsvorbereitung bei Freiheitsentzug von insgesamt acht Jahren
(Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen Verfassungswidrigkeit einer Norm – Verfassungsmäßigkeit der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG – Verfassungsrechtliche Würdigung der Normen des EStG am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ausschließlich hinsichtlich einkommensteuerlicher Belastungen)
Erweiterung der Grundrechtsberechtigung nach Art 19 Abs 3 GG auf juristische Personen aus EU-Mitgliedsstaaten aufgrund des Anwendungsvorrangs der Grundfreiheiten im Binnenmarkt und des Diskriminierungsverbots – Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung bei fachgerichtlicher Verkennung eines unionsrechtlichen Auslegungsspielraumes – Verbreitung iSd § 17 UrhG nicht bereits bei öffentlichem Gebrauch bzw öffentlichem Zeigen eines geschützten Werkstücks oder Vervielfältigungsstücks
Die Frage der Vereinbarkeit der Steuerpflicht von Umsätzen eines Betreibers von Geldspielgeräten mit dem Unionsrecht und Verfassungsrecht hat keine grundsätzliche Bedeutung