Markenbeschwerdeverfahren – „iMOVE/IMOVIE“ – zur Kennzeichnungskraft – Identität und hochgradige Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – keine Verwechslungsgefahr – deutlicher begrifflicher Unterschied – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „GEORGIEN TRANSPORT LOGISTIK GMBH (Wort-Bild-Marke) – Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr“ – andere rechtliche Bewertung: Zumessung einer anderen rechtlichen Bedeutung des Bildbestandteils – Aufhebung der Entscheidung des DPMA – Vertretbarkeit der vom DPMA zugrunde gelegten Auffassung – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „FRUUTA/Fructa“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung