Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer Anlageberatungsgesellschaft für einen mit der Anlageberatung betrauten wegen Betruges vorbestraften selbstständigen Handelsvertreter
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO aF trotz Abweichung von der Rspr anderer Oberlandesgerichte – Auslegung des Begriffs des Neukunden iSd § 89b Abs 1 S 1 HGB – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro