Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenzverhältnis von unerlaubtem Handeltreiben und Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben
Gerichtsbesetzung: Leitung eines Strafsenats des BGH durch den stellvertretenden Vorsitzenden in der Vakanzzeit nach ruhestandsbedingtem Ausscheiden des Vorsitzenden