Verminderte Schuldfähigkeit bei versuchtem Totschlag: Blutalkoholkonzentration von über 2,2 ‰; Beweiswert eines auf Trinkmengenangaben errechneten Blutalkoholwertes
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht; Feststellung eines Hangs; kumulative Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Sicherungsverwahrung