Verständigung im Strafverfahren: Dokumentations- und Mitteilungspflichten über Verständigungsgespräche mit dem Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung
Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: In Abwesenheit des aus der Hauptverhandlung entfernten Angeklagten während einer Zeugenvernehmung durchgeführte förmliche Augenscheinseinnahme