Nichtannahmebeschluss: Vorgabe der Erstattung “angemessener” Bedarfe für Unterkunft und Heizung gem § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) verfassungsgemäß, insb hinreichend bestimmt und auch hinsichtlich der Leistungshöhe verfassungsrechtlich unbedenklich
Unzulässigkeit zweier Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 13.05.2011, insb im Hinblick auf die Bestimmtheit der Vorschrift (Erstattung “angemessener” Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Fehlen einer Satzung iSd §§ 22a ff SGB 2) – unzureichender Ausschluss der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der vorgelegten Norm mit Blick auf gesetzgeberische Weichenstellung durch §§ 22a bis § 22c SGB 2
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs (§ 86b Abs 2 S 2 SGG) bzgl Grundsicherungsleistungen für Unterkunft und Heizung darf nicht generell von Rechtshängigkeit einer Räumungsklage abhängig gemacht werden – Überspannung der Anforderungen an Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes nach § 86b Abs 2 S 2 SGG verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Gegenstandswertfestsetzung