Nichtannahmebeschluss: Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines ärztlichen Versorgungswerks verletzt nicht Art 3 Abs 1 GG oder Art 6 Abs 1 GG – hier: abermalige Heirat mit Versichertem nach erster Heirat und Scheidung noch während Berufstätigkeit