(Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a Abs. 3 EStG – Auslegung des Klageantrags – Kein Übergang der Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG auf neue Einkunftsquelle – Klagebefugnis nach § 48 Abs 1 Nr. 5 FGO)
(Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung – Begriff der „nahestehenden Person“ – Scheingeschäft – Leerstandszeiten – Vorhandensein einer Überschusserzielungsabsicht im Rahmen des § 20 EStG – Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten)
(Sozialhilfe – Nothilfe – zuständiger Sozialhilfeträger – Vorliegen eines Eilfalles – Sachverhaltsaufklärung durch den Sozialhilfeträger nach Kenntniserlangung – Datenerhebung beim Krankenhaus – kein Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 – Erstattung der Aufwendungen im gebotenen Umfang – Anwendbarkeit der Vergütungsregelungen der GKV – Vergütung der Krankenhausleistungen durch Fallpauschalen – Begrenzung des Erstattungsanspruchs durch Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Hilfefall – tagesbezogene anteilige Vergütung)