(Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge – Auslegung des § 7 Abs. 7 InvStG a.F. – Sicherungszweck der Erhebung von Kapitalertragsteuer – Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 37 Abs. 2 AO – Bindungswirkung der Anrechnungsverfügung gegenüber einem nachfolgenden Abrechnungsbescheid – Keine Anrufung des Großen Senats des BFH)
(Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft – Keine Mitunternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht – Klagebefugnis – Prozesskostenhilfe – Teilweise Ablehnung i.S. des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO bei AdV gegen Sicherheitsleistung)