Eine “XY-Bau-GmbH i.G.” kann bei einer Adressierung des Umsatzsteuerbescheides an eine “XY-Bau-GbR” als Inhaltsadressatin hinreichend genau bezeichnet sein – GmbH i.G. als Personengesellschaft – Einwendungen gegen Haftungsinanspruchnahme der Gesellschafter einer “echten” bzw. “unechten” Vorgesellschaft
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) – § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein – übergangsweise Fortgeltung von § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 bis längstens 30.06.2013 – verfassungskonforme Auslegung von § 113 Abs 1 S 1 TKG 2004 geboten (keine Auskunftserteilung über Inhaber dynamischer IP-Adressen) – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §§ 111, 112 TKG 2004 – normunmittelbare Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig
Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeit der Aufzeichnung und Nutzung von Videoaufnahmen zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gem § 100h Abs 1 S 1 Nr 1 StPO iVm § 46 Abs 1 OWiG – Eingriff in informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt sowie verhältnismäßig, keine Verletzung des Willkürverbots – keine Grundrechtsverletzung durch Übersichtsaufnahmen ohne Identifizierungsmöglichkeit