(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.07.2012 VII R 29/11 – Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG – Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG – Rechtsschutzbedürfnis an der Überprüfung einer der Jahressteuer vorangegangenen Vorauszahlungsfestsetzung)
Unterbrechung des Klageverfahrens durch Insolvenzeröffnung: keine Fortsetzung wegen widerspruchsloser Eintragung der angefochtenen Steuerforderung in die Insolvenztabelle, Zuständigkeit des BFH für Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer mit der Beschwerde angefochtenen FG-Entscheidung über eine Ladung zur mündlichen Verhandlung trotz Unterbrechung, Zulässigkeit der Festsetzung der Verfahrensgebühr in voller Höhe, keine Kostenentscheidung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung einer mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung