Umfang der Haftung des Eigentümers von einem Unternehmen dienenden Gegenständen – Erbbaurecht – Kein Entfallen der Haftung durch Veräußerung – BFH als Gericht der Hauptsache
Wirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung: Befreiung eines gutgläubigen Drittschuldners von einer Verbindlichkeit durch Zahlung an den Insolvenzverwalter in Unkenntnis einer Freigabeerklärung
(Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter – Gleichbehandlung freiberuflicher Tätigkeiten – Aufgabe der Rechtsprechung zur sog. Vervielfältigungstheorie – Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher Berufsausübung des Insolvenzverwalters – Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Bagatellgrenze)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 – Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 – Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter – Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher Berufsausübung des Insolvenzverwalters)