Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs (§ 86b Abs 2 S 2 SGG) bzgl Grundsicherungsleistungen für Unterkunft und Heizung darf nicht generell von Rechtshängigkeit einer Räumungsklage abhängig gemacht werden – Überspannung der Anforderungen an Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes nach § 86b Abs 2 S 2 SGG verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Gegenstandswertfestsetzung
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Nebenkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft – durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zu deren Fälligkeit – Umzug mit vorheriger Zusicherung des Grundsicherungsträgers
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bildung und Teilhabe – Schülerbeförderungskosten – nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs – Besuch einer privaten Waldorfschule – eigenständiger Bildungsgang