(Inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. – Gerechtfertigte Beschränkung der EWR-Freiheiten – Ablaufhemmung erfordert keine Prüfungsanordnung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. – Gerechtfertigte Beschränkung der EWR-Freiheiten)
Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar – Emissionsrendite – Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung
Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG – Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter – Annahme, Zurechnung und Zufluss von mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttungen – Aufteilung des angemessenen Betrags auf verschiedene Gehaltsbestandteile – Entbehrlichkeit der Entscheidung über eine Verfahrensrüge
Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen “Spin-off” für den inländischen Privatanleger – Urteilsaufhebung nach Änderung des Verfahrensgegenstandes während des Revisionsverfahrens – Verfassungswidrigkeit von Vollzugsmängeln nur bei Verantwortlichkeit des Gesetzgebers