(Kriegsopferversorgung – Leistungserbringung nach § 18c Abs 1 S 3 BVG – Beschädigter, der nicht Mitglied einer Krankenkasse oder Familienangehöriger eines Krankenkassenmitglieds ist – Leistungserbringungszuständigkeit – Krankenkasse – Wahlrecht – Bereiterklärung)
Eingruppierung von Kassierern in einem Einrichtungshaus nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg – Begriff des Verbrauchermarktes
Soldatenversorgung; Begrenzung des Ruhensbetrages der Versorgungsbezüge; Kapitalabfindung von Seiten einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung