Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden Urteils auf die Aberkennung von zur Aufrechnung gegen die titulierte Forderung gestellten Gegenforderungen
(Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers – Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf eine Kaufpreisforderung zugunsten einer Schwestergesellschaft – Keine notwendige Beiladung der Kapitalgesellschaft im die Einkommensteuer betreffenden Klageverfahren – Keine materielle Bindungswirkung durch § 32a KStG i.d.F. des JStG 2007)
Hemmung der Verjährung: Ermöglichung einer alsbaldigen Zustellung der Klageschrift durch Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem Prozesskostenhilfeantrag