(Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich angebotenen Generalübernehmervertrags nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags – Bestimmtheitsgebot des § 119 Abs. 1 AO)
Zwischenerwerb von Baugrundstücken durch kommunale Treuhandgesellschaft zur Schaffung von Wohnraum: Geltung der Anforderungen an einen städtebaulichen Vertrag; Erbbaurechtsvertrag mit Wohnungsbauunternehmen als ausschließlich privatrechtliches Rechtsverhältnis; Verwender einer Formularklausel bei deren Formulierung durch einen Dritten