Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess – hier: Nichtberücksichtigung des Formerfordernisses des § 1378 BGB für Vereinbarungen über ein Schiedsgutachten zur Ermittlung des Zugewinns – Gegenstandswertfestsetzung
Sozialgerichtliches Verfahren – Revisionszulassung – Verfahrensmangel – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – keine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung – Nichterhalt der Ladung