(Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter nach der Generalklausel des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zwecks Durchführung eines sozialen Wohngruppenprojekts durch einen Dritten)
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer „Erklärung vor dem Arzt“ vor einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung
Sozialgerichtliches Verfahren – vertragsärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung – Gegenstand der Klage – Bescheid des Beschwerdeausschusses – Vertragsarzt – vollständige und substantiierte Einwände gegen Honorarkürzungs- oder Regressbescheid – stattgebendes Urteil auf Anfechtungsklage
Vertragsärztliche Versorgung – Prüfgremien – Begründung der Wirtschaftlichkeitsprüfungsentscheidung – Bestimmung der Auswirkung von Praxisbesonderheiten – Praxen mit geringer Fallzahl