Insolvenz einer GmbH: Auslegung eines Widerrufsvorbehalt zum Bezugsrecht bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen arbeitgeberfinanzierten Rentenversicherung unter Abgrenzung zwischen den Arbeitnehmern und dem Gesellschafter-Geschäftsführer
(Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert keinen konkreten oder potentiellen Wettbewerb – Sport-Dachverband tätigt keine sportlichen Veranstaltungen i.S. von § 67a AO – Wirksamkeit der Verfügung zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist bei Antragstellung durch nicht vertretungsberechtigten Bevollmächtigten)