(Steuerfreiheit von Trinkgeldern – Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an eine Kellner-Tätigkeit ausübende Saalassistenten – Steuerfreiheit von Kleidergeldzahlungen nach § 3 Nr. 31 EStG)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil VI R 45/13 – Außergewöhnliche Belastungen – keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung)
Nachträgliche Kumulation von Vorhaben, die für sich allein nicht UVP-pflichtig sind; Begriff des räumlich-betrieblichen Zusammenhangs i.S.v. § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG